Holzhausen

im Kreis Höxter

Auszeichnungen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften

I. Vorbemerkung

Die St. Johannes Schützenbruderschaft ist Mitglied im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, im Folgenden als „Bund“ bezeichnet. Nach unserer Satzung verpflichtet sich jedes Mitglied dem Bekenntnis des Glaubens, dem Schutz der Sitte sowie der Liebe zur Heimat und zum Vaterland. Für besondere und herausragende Leistungen steht es einem jeden Schützenbruder grundsätzlich zu, ausgezeichnet zu werden. Diesbezüglich gibt es vom Bund einen Katalog mit möglichen Orden und Auszeichnungen. Diese sollen hier vorgestellt werden (II). Allerdings sind nicht alle Orden auch für unsere Bruderschaft interessant – beispielsweise aufgrund eines fehlenden Spielmannszuges. Mithin werden diese nicht konkret vorgestellt. Ferner soll auf die Tragweise (III), die Beantragung (IV) als auch die Verleihung und Überreichung (V) eingegangen werden.

II. Orden

1. Silbernes Verdienstkreuz

Für das Silberne Verdienstkreuz (SVK) muss sich das Mitglied mindestens fünf Jahre im Sinne des Leitsatzes verdient gemacht haben.

2. Hoher Bruderschaftsorden

Zur Verleihung des Hohen Bruderschaftsordens (HBO) muss das Mitglied auf mindestens 10 Jahre Verdienst im Sinne des Leitbildes zurückblicken können.

3. St. Sebastianus Ehrenkreuz

Das St. Sebastianus Ehrenkreuz (SEK) ist schon eine sehr hohe Auszeichnung, die nur wenigen Schützenbrüdern zu Teil wird. Um mit dem St. Sebastianus Ehrenkreuz ausgezeichnet zu werden, muss man sich mindestens 15 Jahre im Sinne des Leitbildes verdient gemacht haben.

4. Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz

Das Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz ist im Prinzip die höchste Auszeichnung die für den „normal-sterblichen“ in Betracht kommt. Diese Ehre wurde bisher nur zwei Schützenbrüdern unserer Bruderschaft zu Teil. Einerseits Josef Volkhausen und andererseits Ludwig Berka seit diesem Jahr. Für diese Ehrung sollte sich das Mitglied mindestens 20 Jahre im Sinne des Leitbildes - in der Regel im Vorstand - verdient gemacht haben.

5. Goldener Stern zum St. Sebastianus Ehrenkreuz

Ein Mitglied, dass sich mindestens 25 Jahre, in der Regel im Bezirksvorstand, verdient gemacht hat, wird mit dem Goldenen Stern zum St. Sebastianus Ehrenkreuz ausgezeichnet.

6. Großer Stern zum St. Sebastianus Ehrenkreuz

Bei einer 30-jährigen Tätigkeit im Diözesanvorstand oder auf Ebene des Bundes kann ein Mitglied mit dem Großen Stern zum St. Sebastianus Ehrenkreuz ausgezeichnet werden. Für die Verleihung bedarf es einer 2/3-Mehrheit im Präsidium. Zusätzlich ist die Trägerzahl dieses Ordens auf 28 Personen beschränkt.

7. Großkreuz zum St. Sebastianus Ehrenkreuz

Die wohl höchste Auszeichnung stellt das Großkreuz zum St. Sebastianus Ehrenkreuz dar. Um diese Auszeichnung zu erhalten, muss sich ein Mitglied mindestens 30 Jahre auf Ebene des Bundes im Sinne des Leitbildes verdient gemacht haben. Es bedarf einer 4/5-Mehrheit im Präsidium. Insgesamt sieben lebenden Mitgliedern ist das Tragen dieser Auszeichnung gestattet. Der Hochmeister erhält ihn von Amtswegen.

8. Ehrenkreuz des Sports in Bronze/Silber/Gold

Schützenbrüder, die aufgrund ihrer schießsportlichen Leistungen oder Verdienste um den Schießsport auf Ebene der Bruderschaft oder des Bezirksverbandes (Bronze), des Bezirksverbandes oder des Diözesanverbandes (Silber) oder auf der Ebene des Bundes oder darüber hinaus (Gold) sich verdient gemacht habe, können mit dem Ehrenkreuz des Sports in den jeweiligen Ausführungen geehrt werden.

9. Sonstige Orden

Der Bund verfügt über einen weitaus größeren Katalog als die hier aufgeführten Auszeichnungen, doch richten sich diese Übrigen an Fahnenschwenker, Geistliche, Musiker und ähnliche Personenkreise, die deshalb an dieser Stelle nicht detaillierter aufgezählt werden sollen. Bei Interesse wird auf die Verleihungsbestimmungen des Bundes verwiesen.

III. Tragweise

Sollte man das große Privileg besitzen, mit einem Orden des Bundes ausgezeichnet zu werden, so wird in den Verleihungsbestimmungen auch festgelegt, wo man diese zu tragen hat. So müssen das Silberne Verdienstkreuz als auch der Hohe Bruderschaftsorden auf der linken Brustseite getragen werden, das Verdienstkreuz aber unterhalb des Bruderschaftsorden.

Das St. Sebastianus Ehrenkreuz sowie das Großkreuz zum St. Sebastianus Ehrenkreuz werden am Hals getragen. Das Ordensband gehört dabei unter den Hemdkragen. Das Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz wird von der rechten Schulter zur linken Hüfte getragen. Empfehlend ist hierbei, dass die Unterkante des Bandes mit der Jacke abschließt.

Die höheren Auszeichnungen sollen hier nicht näher beleuchtet werden, bei Interesse kann in die Verleihungsbestimmungen des Bundes geschaut werden.

IV. Beantragung

Eine Auszeichnung bedarf der Beantragung. Einen Antrag auf die eigene Person zu stellen, ist nicht erlaubt. Ferner trägt die Bruderschaft die Kosten für den Orden. Der Antrag kommt in der Regel vom Brudermeister, in unserem Falle ist das der Oberst. Für Auszeichnungen, die aufeinander aufbauen beziehungsweise in einem fünfjährigen Takt vergeben werden könnten, sollte versucht werden, die Auszeichnungen nacheinander „aufzubauen“.

Je nach Auszeichnung muss sich der Oberst von höheren Amtsinhabern die Befürwortung in Form einer Unterschrift einholen. Für die Auszeichnung mit dem Silbernen Verdienstkreuz genügt die Stellungnahme von Brudermeister und Präses. Für den Hohen Bruderschaftsorden als auch das St. Sebastianus Ehrenkreuz bedarf es schon der Zustimmung von Brudermeister, Präses, dem Bezirksbundesmeister als auch dem Bezirkspräses. Für die höchste Auszeichnung – die im Rahmen „normaler“ Vereinsarbeit“ verliehen werden kann – dem Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz, kommt zu den bereits erwähnten Amtsinhabern noch der Diözesanbundesmeister hinzu.

V. Verleihung und Überreichung

Über den Antrag zur Auszeichnung entscheidet dann in aller Regel der Bundesschützenmeister. Die Überreichung ist an dieser Stelle erneut abhängig von der Art der Auszeichnung. Während für das Silberne Verdienstkreuz der Brudermeister zuständig ist, so werden der Hohe Bruderschaftsorden und das St. Sebastianus Ehrenkreuz vom Bezirksbundesmeister übergeben. Das Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz wird durch den Diözesanbundesmeister überreicht.

VI. Abschlussworte

Die St. Johannes Schützenbruderschaft ist stolz auf jeden, der sich im Sinne unseres Leitbildes, teils über Jahrzehnte hinweg, verdient gemacht hat und mit solch einer Ehrung ausgezeichnet werden konnte. Eine Auflistung dieser Schützenbrüder finden Sie auf der rechten Seite unter der Überschrift „Ausgezeichnete Schützenbrüder“.

Unsere Bruderschaft ist als Verein auf die ehrenamtliche Arbeit seiner Mitglieder angewiesen und ist bei besonderen Leistungen jederzeit zu einer Honorierung bereit.

Für Vorschläge wenden Sie sich bitte mit schriftlicher Begründung an unseren Brudermeister.

Auszeichnungen

Ausgezeichnete Schützenbrüder