Die Besetzung des Ortsausschusses wird abhängig vom Wahlergebnis der Kommunalwahl nach dem D’Hondt-Verfahren ermittel, wobei der oder die Vorsitzende ein Ratsmitglied sein muss.
Die Besetzung des Ortsausschusses wird abhängig vom Wahlergebnis der Kommunalwahl nach dem D’Hondt-Verfahren ermittel, wobei der oder die Vorsitzende ein Ratsmitglied sein muss.